Versicherung

Zwei Hauptargumente für den Versicherungsschutz

Bei der Meldepflicht geht es 1. vor allem um den Versicherungsschutz der Spielerinnen und Spieler und daneben geht es 2. auch darum, vom DFV und seinem geschäftsführenden Vorstand einen möglichen Schaden abzuwenden.

Zu Punkt 1: Der Versicherungsschutz der Spielerinnen und Spieler dreht sich um unser höchstes Gut, die Gesundheit, und die gültige Haftung im Falle einer Verletzung. Wer sich im deutschen Sportsystem auskennt, weiß, dass in jedem Verein eine Mitgliedermeldung nötig ist. Die einzige Ausnahme sind Schnupperangebote, für die Vereine eine Zusatzversicherung abschließen, ohne dass die „Schnuppernden“ davon etwas mitbekommen.

Darüber hinaus gilt der schöne Spruch: „Wer ins Kino will, muss Eintritt zahlen“. Auf den Vereinssport bezogen, lautet das Motto: „Wer im Verein Sport betreibt, muss versichert sein.“ Dies ist (über Schnupperphasen hinaus) nur über eine Mitgliedschaft möglich, die entsprechend Geld kostet. Die Vereinsmitgliedschaft ermöglicht die Teilnahme an Trainingseinheiten (Nutzung von Ressourcen, von Sportflächen über Sportmaterialien und Übungsleiter bis hin zu Duschen und Umkleiden) und auch an Turnierfahrten.

DFV-Zusatzversicherung für reine Frisbeesport-Vereine

Diese Handhabe ist selbstverständlich bei Mehrsparten-Sportvereinen, die inzwischen immer häufiger eine Frisbeesport-Abteilung beherbergen. Sie war bis vor wenigen Jahren noch nicht durchgängig in reinen Frisbeesport-Vereinen. Im Hintergrund kommt hier zum Tragen, dass der Frisbeesport in Deutschland noch nicht anerkannt ist (dies ist er mittlerweile in vielen anderen europäischen Ländern, von Großbritannien und Skandinavien über das Baltikum über Osteuropa bis hin nach Österreich, der Schweiz, Frankreich und den Niederlanden).

ARAG-VerbandsversichererDaher können reine Frisbeesportvereine nicht einfach Mitglied in einem Landessportbund werden (LSB, Ausnahme: dies geht nur im Bundesland Niedersachsen und mit Einschränkungen in den Bundesländern Berlin und Hessen). Ohne Mitgliedschaft in einem Landessportbund steht diesen Vereinen nicht der übliche Versicherungsschutz seiner Mitglieder zur Verfügung.

Deshalb hat der DFV mit der erfahrenen Sportversicherungsgesellschaft ARAG eine Zusatzversicherung für diese Vereine abgeschlossen. Diese ist obligatorisch für alle DFV-Mitgliedsvereine, die nicht in einem LSB gemeldet sind, und umfasst die Versicherung des Trainings und von Turnierfahrten. Für die Durchführung eigener Turniere sind günstige Zusatzmodule zu buchen.

Damit zu Punkt 2 der Hauptargumente für die Meldepflicht: Was passiert in einem Schadensfall, wenn eine Athletin oder ein Athlet auf einem Meisterschaftsturnier nicht als Vereinsmitglied gemeldet wäre? Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kommt ins Krankenhaus und wird nach den Umständen der Verletzung gefragt. „Sportunfall“ ist die erste Aussage, die dann spezifiziert werden muss in „Freizeitunfall“ oder „Turnierunfall“. Ein Freizeitunfall liegt aber spätestens dann nicht mehr vor, wenn Spielerinnen und Spieler auf DFV-Meisterschaftsentscheidungen antreten.

Versicherungsschutz ist eine Frage der Haftung

Die Frage ist, wer haftet im Fall einer Sportverletzung? Bei einem Freizeitunfall haftet die private Krankenversicherung. Bei einem Turnierunfall haftet die Vereinsversicherung des antretenden Teilnehmers (diese läuft wie oben ausgeführt bei Mehrsparten-Sportvereinen über den jeweiligen Landessportbund und bei reinen Frisbeesportvereinen über die DFV-Zusatzversicherung).

Wer aber haftet bei einem Sportunfall, wenn ein Teilnehmer als Nicht-Vereinsmitglied an einem DFV-Turnier teilnehmen würde? In diesem Fall kann der geschäftsführende DFV-Vorstand (nach §26 BGB) in die Haftung genommen werden, da er es zugelassen hat, dass ein nicht versicherter Sportler an seiner Veranstaltung teilnimmt.

Bei einer Querschnittslähmung oder anderen Verletzungen mit bleibenden Folgen könnte der BGB-Vorstand in persönliche Haftung in einer Höhe genommen werden, über die die betreffenden Personen ihres Lebens nicht mehr froh würden. Dabei betreiben sie die Geschäftsführung des Verbandes nebenberuflich, ehrenamtlich und  komplett unentgeltlich. Dennoch verlangt der Gesetzgeber von ihnen ein professionelles Management, das sich nur wenig von dem eines Unternehmens unterscheidet!

Zuletzt schließt sich ein weiterer Punkt an diesen Versicherungsschutz an. Für Sportverbände ist es nur zulässig ihre Mitglieder zu fördern. Dies betrifft auch bei Deutschen Meisterschaften die Teilnahme nur von Vereinsmitgliedern. Würde ein solcher Fall wie oben geschildert publik (ein Nicht-Vereinsmitglied kommt verletzt von einer DM ins Krankenhaus), dann besteht die Möglichkeit, dass dem DFV die Gemeinnützigkeit aberkannt würde. Der e.V.-Status ginge verloren, was die kurzfristige Folge hätte, dass der DFV keine Spendenbescheide mehr ausstellen dürfte.

Die langfristige Folge wäre jedoch, dass der DFV ab sofort und künftig auch nicht mehr förderfähig wäre, und dass bisherige Förderungen im Zweifel sogar zurückzuzahlen wären. Zudem ginge damit die Aussicht verloren, überhaupt jemals eine offizielle Anerkennung durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zu erreichen. Dazu sind 10.000 registrierte Mitglieder sowie acht Landesverbände Frisbeesport nötig, die in ihrem jeweiligen LSB anerkannt sein müssen. Beides rückt langsam aber sicher in greifbare Nähe.