Abteilungsorganisation

Dominik-DannehlDie Jugendabteilung des DFV wurde am 22. März 2014 in Münster gegründet. Erster Vorsitzender und damit Junioren-Vorstand im DFV wurde Martin Reckmann aus Münster. Von diesem übernahm Dominik Dannehl aus Beckum (Foto) das Amt, seit der Sitzung am 19. März 2016 in Beckum. Er ist erreichbar unter jugend@frisbeesportverband.de.

Der gesamte Jugend-Vorstände ist erreichbar unter jugendabteilung@frisbeesportverband.de.

Die fachspezifischen Belange werden nach wie vor von den Jugendorganen und – Vertretern der einzelnen Verbandsabteilungen, ebenso wie in den Fachabteilungen der Vereine, wahrgenommen (siehe Unterseiten Ultimate-Jugend und Discgolf-Jugend). Die Jugendabteilung vertritt demgegenüber die Interessen von Kindern und Jugendlichen laut Kinder- und Jugendhilfegesetz (vgl. Sozialgesetzbuch, 8. Buch, www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~kjhg.aspx.

Die Organe der Jugendabteilung:

Die Delegiertenversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes der Frisbeesport-Jugend und den Delegierten der Fachsport-Abteilungen, wobei diese pro angefangene 500 jugendliche Mitgliedern drei Delegierte stellen. Als oberstes Organ der Jugendabteilung tagt die Delegiertenversammlung alle zwei Jahre, legt die Richtlinien für die Arbeit der Frisbeesport-Jugend fest, berät in grundsätzlichen Fragen, beschließt Jahresrechnung und Haushaltsplan und wählt die Vorstandsmitglieder sowie den Leiter des Supporters Clubs.

Der Jugendhauptausschuss besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes der Frisbeesport-Jugend, den Jugendsprechern der Fachsport-Abteilungen und den Delegierten der Fachsport-Verbände, wobei diese pro angefangene 500 jugendliche Mitgliedern einen Delegierten entsenden. Er tagt wenigstens einmal in den Jahren, in denen KEINE Delegiertenversammlung stattfindet und berät und beschließt über Angelegenheiten, sofern sie nicht in der Delegiertenversammlung zu beschließen sind.

Der Jugendvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretendem Vorsitzenden, dem Vorstandsmitglied für Finanzen, sowie aus bis zu vier weiteren Mitgliedern ohne direkt zugeordneten Aufgabenbereich und dem Leiter des Supporters Club mit beratender Stimme. Von den erstgenannten maximal sieben Vorstandsmitgliedern dürfen maximal fünf zum Zeitpunkt ihrer Wahl 27 Jahre oder älter sein. Mindestens zwei Mitglieder müssen jünger als 27 Jahre sein.

Dokumente der Jugend-Abteilung

DFV-Jugendordnung (beschlossen am 22.03.2014)
Protokoll JHV der DFV-Jugendabteilung vom 22.03.2014 in Münster
Protokoll JHV der DFV-Jugendabteilung vom 19.03.2016 in Beckum
Protokoll JHV der DFV-Jugendabteilung vom 08.04.2017 in Darmstadt
seither fand infolge der Corona-Pandemie keine ordentliche Sitzung mehr statt