Sportversicherung

Grundlagen des Versicherungsschutzes im organisierten Sportbetrieb eingetragener Vereine und Verbände. Diese Vorgaben einzuhalten dient nicht nur dem Schutz der Spielenden, sondern auch dem Schutz des jeweiligen Veranstalters (Verband). Bei weiteren Fragen bitte wenden an die DFV-Geschäftsstelle unter geschaefte[at]frisbeepsortverband.de.

[su_spoiler style=“fancy“ title=“1. Wer schließt Versicherungen für Sporttreibende ab?“] Das machen unmittelbar für ihre Sporttreibenden die Vereine (e.V.). In der Regel sind Sportvereine Mitglied in einem Landessportbund (LSB) und besitzen über diese Mitgliedschaft eine Sportversicherung. Für alle anderen Vereine ohne LSB-Mitgliedschaft bietet der DFV eine obligatorische DFV-Zusatzversicherung an. [/su_spoiler][su_spoiler style=“fancy“ title=“2. Sind deutsche oder Internationale Meisterschaften versichert?“] Die Sportversicherungen der LSBs schließen ausdrücklich aus, für die Vereine die Durchführung deutscher und internationaler Meisterschaften zu versichern. Der DFV als zuständiger nationaler Fachverband hat dazu eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. In Hinblick auf die Unfallversicherung ist es so, dass auch hier die Vereinsspielenden vom Verein zur DM entsendet werden und vorrangig durch den Verein versichert sind. [/su_spoiler][su_spoiler style=“fancy“ title=“3. Wer ist versichert?“] Versichert sind gemeldete Vereinsmitglieder, über die Sportversicherung der Vereine. Für Deutsche Meisterschaften hat der DFV lediglich eine Zusatz-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Für Vereine gibt es zudem die Möglichkeit eine sogenannte „Nichtmitgliederversicherung“ abzuschließen, um außerhalb der DM Risiken bei der Teilnahme von Nichtmitgliedern an Training oder Wettbewerben zu mindern. [/su_spoiler][su_spoiler style=“fancy“ title=“4. Wobei sind die Vereinsmitglieder versichert?“] Sie sind versichert bei Sportangeboten, die vom Verein angeboten werden oder im Namen des Vereins stattfinden. Das sind Trainingszeiten sowie Trainingslager, zu denen ein Verein Spielende schickt, oder Turniere, zu denen der Verein Teams schickt. Auch hier gilt, dass die Vereinssportversicherungen die Durchführung deutscher und internationaler Meisterschaften ausschließen, der DFV diese Lücke für seine Veranstaltungen bzw. Wettbewerbe jedoch schließt. [/su_spoiler][su_spoiler style=“fancy“ title=“5. Wer kann bei Versicherungsfällen, die im Rahmen von Frisbeesport-Turnieren auftreten, für die Schadensregulierung aufkommen?“] Was Sportunfallschäden während des Turniers betrifft, so kommen dafür gewöhnlich die Versicherungen von Vereinen auf (bei schlimmeren Verletzungen mit bleibenden Schäden springt u.U. die Verbandsversicherung ein). Was Haftpflichtschäden betrifft, tritt die Vereinsversicherung für Vereinsmannschaften und Vereinssportler ein. Bei Deutschen Meisterschaften kann die DFV-Versicherung den Schaden regulieren. [/su_spoiler][su_spoiler style=“fancy“ title=“6. Wann sind Spielende im Rahmen von Frisbeesport-Turnieren versichert?“] Sie sind versichert, wenn sie für einen Verein auflaufen. Wenn sie nicht für einen Verein auflaufen, besteht kein offizieller Versicherungsschutz (außer der persönlichen Krankenversicherung). Dies ist eine Versicherungslücke, die der DFV grundsätzlich geschlossen hat, indem er satzungsgemäß nur Vereine als Mitglieder zulässt. Vereinsmitglieder sind durch ihre Sportversicherung und durch die DFV-Versicherung bei der DM nur dann geschützt, wenn der Bezug der Mannschaft zu einem Verein deutlich erkennbar ist. Hat-Turniere, Pickup-Teams oder die Teilnahme an Turnieren mit anderen Vereinsmannschaften (außer eine Spielgemeinschaft wurde vereinbart) sind nicht abgedeckt. Selbst ein lustiger Teamname ohne Vereinsbezug kann schon problematisch werden. [/su_spoiler][su_spoiler style=“fancy“ title=“7. Was könnte passieren, wenn sich Spielende auf einem Frisbeesport-Turnier ernsthaft verletzen, die nicht über einen Verein versichert wären?“] Zur Abdeckung der entstehenden Kosten wird u.U. der Veranstalter belangt, der in diesem Fall gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Wären die Folgekosten z.B. einer Querschnittlähmung zu tragen, könnte es sein, dass die geschäftsführenden BGB-Vorstände belangt werden. Zudem könnte der Verband auf Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit verklagt werden, weil er gegen das Satzungsprinzip, dass er nur e.V.-Mitglieder fördern darf, verstoßen hat.  [/su_spoiler][su_spoiler style=“fancy“ title=“8. Was könnte passieren, wenn bei einem Frisbeesport-Turnier in einem Team auch nur eine mitspielende Person nicht versichert wäre?“] In diesem Fall könnte das gesamte Team als nicht versichert gelten, wenn die Versicherung dies hinterfragt. Eine nicht versicherte mitspielende Person kann den Versicherungsschutz innerhalb eines Teams für alle Mitspielenden aufheben! [/su_spoiler][su_spoiler style=“fancy“ title=“9. Wieso muss bei jedem Team (auch mit Spielenden aus verschiedenen Vereinen) genau EIN Verein den Hut aufhaben?“] Aus rechtlicher Sicht muss es (auch bei einer Spielgemeinschaft) genau einen verbindlichen Ansprechpartner pro Team geben, dies kann nur ein eingetragener Verein sein. Die Versicherung möchte wissen, unter welchem Namen, d.h. unter welchem Verein hat diese Unternehmung (Team spielt auf Turnier) stattgefunden? [/su_spoiler][su_spoiler style=“fancy“ title=“10. Wann ist im Schadensfall die Versicherung des Vereins zuständig, aus dem Gastspielende kommen?“] Im Schadensfall wird die Versicherung des Heimvereins für Gastspielende nicht zahlen, weil diese dem Heimverein nicht zugehören. Die eigene Vereinsversicherung wird sich nur dann für zuständig erklären, wenn eine schriftliche Vereinbarung darüber vorliegt, dass diese Mitglieder für diese Saison und Division für einen anderen Verein spielen. Andernfalls gelten die Personen nicht offiziell als Mitglieder des Gastspielenden-Vereins, wenn sie bei einem Turnier für ein anderes Team (sprich einen anderen Verein) antreten. Gastspielende sind andernfalls nicht als Mitglieder ihres Vereins unterwegs. [/su_spoiler][su_spoiler style=“fancy“ title=“11. Wann ist im Schadensfall die Versicherung des Vereins zuständig, für den Gastspielende antreten?“] Die Versicherung des Heimvereins kann nur für die Mitglieder ihres Vereins zuständig sein. Damit alle Mitspielenden im Team offiziell versichert sind (als Bedingung für einen vollumfänglichen Versicherungsschutz, siehe Frage 8), ist es notwendig, dass die Vereinbarung über das Zusammenspielen der Mitglieder verschiedener Vereine allen Vereinen bekannt ist und auch im Vorfeld dem Verband gemeldet und von ihm anerkannt wurde. Dies gilt sowohl für Spielvereinigungen als auch für einzelne Gastspielende. Andernfalls werden die jeweiligen Vereinsversicherungen ihre Zuständigkeit ablehnen. [/su_spoiler] [su_spoiler style=“fancy“ title=“12. Wie kann diese Versicherungslücke abgedeckt werden?“] Diese Versicherungslücke kann relativ einfach behoben werden, indem jeder Verein einmal schriftlich per Mail mitteilt, in dieser Saison spielt in diesem Team die- oder derjenige aus einem anderen Verein mit. Der Verband (resp. die Sportabteilung) bestätigt die Teilnahme einmal kurz per Mail. Damit ist eine rechtskräftige Teilnahme einer oder eines Gastspielenden bestätigt. Dafür ist es auf jeden Fall grundsätzlich erforderlich, dass auch die beide Vereinsleitungeb darüber bescheid wissen, wenn Spielgemeinschaften gebildet werden oder in vereinseigenen Teams fremde Gastspielende mitspielen. [/su_spoiler]

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